Fortbildung: Allgemeines
Die FMH hat mit ihrer Fortbildungsordnung (FBO) die Fortbildungspflicht für alle Ärzte mit Facharzttitel und Schwerpunkttitel festgelegt. Das Fortbildungsprogramm für den Facharzt Radiologie trat zum 1.1.2000 in Kraft. Im Rahmen diverser Änderungen der FBO musste dieses Programm angepasst werden; die vorliegende Fassung wurde von der Mitgliederversammlung der SGR-SSR am 28. Juni 2003 beschlossen. Desgleichen wurde das (Fortbildungsprogramm für den Schwerpunkttitel Diagnostische Neuroradiologie beschlossen.
Für den Facharzttitel Radiologie gilt das entsprechende Fortbildungsprogramm, Dazu gehören die Ausführungsbestimmungen. Diese regeln die Akkreditierung und die Attestierung in Form von praktischen Hinweisen, die gelegentlich aktualisiert werden. Zhusätzlich steht die Liste der als Kategorie 1 akkreditierten Veranstaltungen (Knopf "Fortb. Kat.1") in dieser Homepage zur Verfügung, regelmässig aktualisiert.
Doppeltitelträger für Radiologie und Nuklearmedizin müssen grundsätzlich die Fortbildung für beide Facharzttitel absolvieren. Die hierfür geltende Regelung ist speziell aufgeführt.
Für die einzelnen Schwerpunktqualifikationen gelten gemäss FBO eigene Fortbildungsprogramme.

